Förderungen für Eltern, Obsorgeberechtigte und eigenberechtigte SchülerInnen

Individualförderung für Schüler und Schülerinnen

Für Einzelförderungen verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Antragsformular.

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Antrag für die finanzielle Unterstützung von Schüler & Schülerinnen
EV Einzelunterstützung 2019-20 V5.pdf
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Für alle Anträge an den Elternverein gilt:

Die finanzielle Unterstützung für SchülerInnen ist grundsätzlich den Mitgliedern des Elternvereins vorbehalten. Es beisteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Elternverein. Zu Unrecht bezogene Unterstützungen oder Unterstützungen von Schulveranstaltungen, die nicht zustande gekommen oder an denen nicht teilgenommen werden, sind dem Elternverein zurückzuerstatten.

 

Bitte den VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTEN Antrag (inkl. Beilagen) per Email senden oder in einem verschlossenen Kuvert (Beilagen bitte nur als Kopien) im Sekretariat abgeben. Auf Grund der Postlaufzeit weisen wir darauf hin, dass Emails uns rascher erreichen und die Abstimmung im Vorstand erleichtern. Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

 

Bitte senden Sie uns Ihre Anträge so rasch wie möglich, damit Förderungen zeitgerecht bearbeitet werden können. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung von Elternverein erhalten oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

 

Unabhängig von der Förderung durch den Elternverein gibt es die Möglichkeit eine Förderung beim Stadtschulrat zu beantragen (nur für 5-tägige Veranstaltungen und einzureichen bis 31.3 des laufenden Schuljahres). Formulare hierfür liegen im Sekretariat auf und nähere Informationen sind auf der Homepages des Bundesministerium für Bildung zu finden.

 

Die Anträge beim Stadtschulrat haben eine längere Bearbeitungsdauer und sollten daher ehest eingereicht werden.

 

SchülerInnen, die beim Elternverein um Unterstützung für eine 5-tägige Veranstaltung ansuchen, sollten schon vorher beim Stadtschulrat eingereicht haben. Damit ist eine bestmögliche Unterstützung und ein vereinfachter Ablauf für einen Antrag beim Elternverein möglich. Auch wenn ein Antrag beim Stadtschulrat abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit eine Förderung durch den Elternverein zu erhalten.